Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland eine neue gesetzliche Verpflichtung: Viele Unternehmen müssen dann ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – eine Regelung, die mehr Teilhabe im digitalen Raum schaffen soll. Für viele Unternehmen und Organisationen bedeutet das: Der eigene Webauftritt muss grundlegend überarbeitet und barrierefrei gestaltet werden.
Wir erklären, was das BFSG genau ist, wen es betrifft – und warum sich eine barrierefreie Website für Unternehmen lohnt.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die Vorgaben des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Ziel ist es, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen europaweit zu vereinheitlichen. In der Praxis bedeutet das: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Möglichkeiten bei der Nutzung von digitalen und technischen Angeboten haben wie alle anderen – Stichwort Inklusion. Konkret schreibt das Gesetz vor, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei zugänglich sein müssen – darunter auch Websites, Onlineshops, Buchungssysteme und mobile Apps.
Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?
Ab dem 28. Juni 2025 müssen digitale Angebote bestimmten Anforderungen entsprechen. Maßgeblich ist dabei die EU-Norm EN 301 549, die technische Vorgaben zur Barrierefreiheit macht. Sie orientiert sich an den international anerkannten Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1).
Das bedeutet unter anderem:
- Websites müssen auch ohne Maus navigierbar sein.
- Inhalte müssen für Screenreader lesbar aufbereitet werden.
- Texte müssen verständlich und gut lesbar sein (z. B. in Leichter Sprache).
- Formulare und interaktive Elemente müssen klar und zugänglich sein.
- Es braucht eine öffentlich einsehbare Erklärung zur Barrierefreiheit.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Die Pflicht zur Barrierefreiheit gilt für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endkunden (B2C) verkaufen oder anbieten – also zum Beispiel:
- Online-Händler und E-Commerce-Plattformen
- Dienstleister mit digitalem Buchungs- oder Zahlungssystem
- Banken, Versicherungen, Reiseanbieter, Telekommunikationsunternehmen
- Ticketplattformen oder Online-Reservierungssysteme
Nicht betroffen sind:
- Kleinunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme unter zwei Millionen Euro
- Angebote, die ausschließlich im B2B-Bereich tätig sind
Barrierefreiheit ist für Pflege- und Healthcare-Unternehmen essenziell
Unternehmen aus der Pflege- und Gesundheitsbranche tragen eine besondere Verantwortung, wenn es um digitale Barrierefreiheit geht. Ihre Zielgruppen – darunter ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen – sind häufig auf leicht zugängliche Informationen und einfache Bedienbarkeit angewiesen. Ein barrierefreier Webauftritt ist hier kein „Nice-to-have“, sondern ein zentraler Bestandteil der Kundenkommunikation und Kundenbindung. Wer Online-Terminbuchungen, Pflegeleistungen oder medizinische Informationen barrierefrei anbietet, verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern stärkt Vertrauen und Glaubwürdigkeit – ein klarer Wettbewerbsvorteil in einem sensiblen Umfeld.
Was müssen Unternehmen jetzt tun?
Der Zeitrahmen ist knapp. Werden Sie deshalb besser jetzt aktiv und prüfen Sie Ihren Webauftritt.
- Bestandsaufnahme: Ist die aktuelle Website barrierefrei? Gibt es Zugangshürden für bestimmte Nutzergruppen?
- Technische Analyse: Entspricht die Website den Vorgaben der EN 301 549 und den WCAG 2.1?
- Texte & Inhalte überarbeiten: Ist der Content barrierefrei gestaltet und sind die Texte auch in Einfacher oder Leichter Sprache abrufbar?
- Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen: Ist die Erklärung leicht auffindbar und aktuell?
- Bei Bedarf Relaunch planen: In manchen Fällen lohnt sich eine komplette Neugestaltung, um gesetzeskonform und zukunftsfähig zu sein
Tipp: Wir prüfen Ihre Website gerne auf Barrierefreiheit und unterstützen Sie der Realisierung – von der technischen Entwicklung über das Design bis hin zum barrierefreien Content.
Warum das BFSG eine Chance ist
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein echter Wettbewerbsvorteil. Denn:
- 10 Prozent der Bevölkerung leben mit einer Behinderung – barrierefreie Websites ermöglichen ihnen gleichberechtigte Teilhabe und erschließen neue Zielgruppen.
- Auch Menschen ohne Behinderung profitieren von klarer Struktur, guter Lesbarkeit und einfacher Navigation.
- Suchmaschinen wie Google bewerten barrierefreie Seiten oft besser, was sich positiv auf das Ranking auswirkt.
- Unternehmen zeigen durch barrierefreie Angebote gesellschaftliche Verantwortung – ein Pluspunkt für Image und Marke.
Fazit: Jetzt aktiv werden und vorbereitet sein
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Pflichten – aber auch neue Chancen. Wer frühzeitig handelt, spart sich also nicht nur Stress kurz vor der Frist, sondern stärkt auch seine digitale Präsenz und Markenwahrnehmung. Bei Seite an Seite unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen. Ob Website-Relaunch, Content-Optimierung oder strategische Beratung – gemeinsam machen wir Ihre Website barrierefrei.